Wichtige Hinweise

Was ist zu beachten?

Darum sind ein hoher Qalitätsstandard und ein zufriedener Kunde unser Ziel !!!
Aber dazu benötigen wir Ihre Mithilfe !!!

Stehen Sie auf Qualität?
Wir auch !!!

Wir haben festgestellt, dass es in den verschiedensten Aufgabenstellungen der Lohnbeschichtung immer wieder die gleichen Probleme sind, die zu Qualitätseinbußen führen.

Bevor Sie liefern oder wir abholen: Vermeiden Sie unbedingt lose Teile !!!

Bitte verpacken Sie Ihre Teile immer auf einer Euro-, Einweg,- oder Langpalette oder in einer Gitterbox. Sichern Sie diese immer mit Stretchfolie, Kunststoff- oder Stahlumreifungsband.

Nur so geben Sie uns die Möglichkeit, Ihren Auftrag schnell und sicher zu lagern, transportieren, kommissionieren und vermeiden Beschädigungen Ihrer Bauteile. Außerdem verkürzen Sie so die Ihre Be- und Entladezeiten erheblich.

Bedenken Sie ebenfalls, dass wir für unseren Materialfluss ein neues Hochregallager mit 240 Europalettenplätzen in Betrieb genommen haben, um unsere Abläufe effizienter zu gestalten.  Wir können daher nur auf Platten verpackte Bauteile annehmen und einlagern.

Rechtliche Aspekte von Q1 bis Q6 inkl. RAL 9006

Q1 – Liefern Sie uns metallisch blanke Teile !

Rost, Zunderschichten

Sollten Sie uns rostige Teile liefern, weisen wir Sie darauf hin, dass sich diese Korrosionsstellen nach der Beschichtung weiterbilden und somit unzureichende Haftung verursachen. Dieses Erscheinungsbild ist auch bei Zunderschichten zu beobachten.

Feuerverzinkt

Sollten Sie uns feuerverzinkte Teile liefern, ist es durchaus möglich, dass beim Einbrennen der Pulverschicht bei 200 ° C eine Reaktion mit der Zinkschicht eintritt, welche anschließend als “Kraterbildung” bzw. “Nadelstiche” optisch sichtbar wird. Wir weisen darauf hin, daß dieser Effekt auch durch Tempern der Bauteile nicht vollständig verhindert werden kann.

Eloxiert

Sollten Sie uns mit eloxierten Teilen beliefern, ist es möglich, daß nach dem Einbrennen der Pulverschicht bei 200°C eine Reaktion in der Eloxalschicht eintritt und diese anschließend als Kraterbildung optisch sichtbar ist.

Klebstoffreste, Klebebandreste, Silikonrückstände

Sollte Sie uns Teile zur Beschichtung anliefern, welche mit Resten von Klebstoff und Silikon verunreinigt sind, weisen wir Sie darauf hin, dass diese Klebstoffe beim

Einbrennen aufschmelzen und den Pulverlack an dieser Stelle vollständig binden werden. Das vom Klebeband abgedeckte Metall wird nach der Beschichtung blank sein.

Farbgebende Deckschichten aus Naß- oder Pulverlack

Bei Pulverlacken ist eine Überbeschichtung möglich. Da aber eine Wechselwirkung der Farbschichten untereinander nicht ausgeschlossen werden kann, (z.B. nicht überbeschichtbare Pulverlacke, Polyuretan – Pulverlacke, mangelnde Deckkraft, Wasserflecken) empfehlen wir generell eine Entlackung durch Ablaugen bzw. Strahlen.

Nasslacke sind nicht überbeschichtbar und daher generell zu entlacken.

“Weiße Korrosion” auf Zink – oder Alublechen

Diese Flecken werden nach der Beschichtung deutlich sichtbar sein und zu unzureichender Haftung führen.

Q2 – Verzinkt / Aussenbereich

Beschichtung von feuerverzinktem Material

Aufgrund unserer Erfahrung, sowie unserer sehr aufwendigen Vorbehandlung durch Zusatz von Reaktionsbeschleunigern, beherrschen wir das Beschichten von feuerverzinktem Material. Durch Tempern bei ca. 150°C sowie die Verwendung von ausgasungsarm eingestellten Polyester – Pulverlacken vermeiden wir „Nadelstiche“ bzw. „Kraterbildungen“

Eine absolute Sicherheit für ausgasungsfreie Oberflächen können wir nicht geben, da diese Ausgasungen von einem zu hohen Siliziumgehalt des verwendeten Baustahls verursacht werden. Sollte der Siliziumgehalt des Stahls über 0,03% liegen, bildet sich bei der Verzinkung eine sogenannte Palisadenstruktur im Zinkuntergrund aus, in welcher sich Kohlendioxid, Schwefeldioxid und Wasserstoff einlagern. Diese Gase treten dann bei der Beschichtung aus und bilden Krater im Lackfilm. Vergewissern Sie sich daher bei Ihrem Stahlhändler, dass das bestellte Material auch wirklich zur Pulverbeschichtung im Duplexverfahren geeignet ist.

Bitte Beachten Sie, daß vorhandene Zinknasen und Tropfen von uns nicht abgeschliffen und auch nicht durch die Beschichtung kaschiert werden. Sollte eine glatte Oberfläche erwünscht sein, empfehlen wir die Teile zu „Verputzen“, also mechanisch zu bearbeiten ( z.B. Schleifen ).

Pulverbeschichtete Metallteile im Außenbereich

Aus physikalischen Gründen ist es bei der Pulverbeschichtung an neuralgischen Stellen wie 90° Winkeln, Geländern, Gittern nicht möglich, eine geschlossene Lackschicht zu erreichen. Aus diesem Grund empfehlen wir als Korrosionsschutz eine Feuerverzinkung und eine abschließende Beschichtung zur Farbgebung.

Wir weisen darauf hin, dass Bleche im Außenbereich generell ebenfalls verzinkt sein müssen, oder empfehlen die Beschichtung von Aluminiumblechen.

Q3 – Aufhängebohrungen

Aufhängebohrungen

Zur Fixierung der Bauteile an unserer Deckenförderanlage werden bei uns Haken verwendet. Zur sicheren Befestigung der Haken am Bauteil werden von uns Bohrungen benötigt. Wir bitten daher darum, in allen Teilen ausreichend große Bohrungen vorzusehen.

Sollten Sie Probleme bei der Anbringung der Bohrungen bezüglich Anzahl, Position, und Durchmesser haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nur in Ausnahmefällen die benötigten Bohrungen selbst anbringen.

Sollte beim Anbringen der Bohrungen durch uns, oder falsches anbringen der Bohrungen durch den Auftraggeber, ein Bauteil im Wert gemindert oder unbrauchbar gemacht werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Auslaufbohrungen

Bei Rohrkonstruktionen mit stumpf aneinander geschweißten Rohren (Tischgestelle o.ä.) sowie Gehäusen müssen ausreichend Auslaufbohrungen vorhanden sein. Nur so ist zu gewährleisten, dass eindringende Vorbehandlungs- und Spülflüssigkeit ungehindert ablaufen kann. Bei komplexen Geometrien empfehlen wir, mit uns Rücksprache zu halten.

Wir weisen darauf hin, dass Lackschäden an dem beschichteten Bauteil wegen fehlender Auslaufbohrungen keinen Nachbesserungsanspruch begründen.

Kennzeichnung der Werkstücke

Werden zu beschichtende Werkstücke, zu Kommissions-, Herstellungs- oder Montagezwecken mit wasserfestem Filzstift beschriftet, bemühen wir uns diese, mittels Nitroverdünnung, von Hand zu entfernen, da unser Vorbehandlungsprozess diese Beschriftungen nicht entfernt.

Sollten diese Beschriftungen von uns übersehen werden, werden diese nach anschließender Beschichtung deutlich sichtbar bleiben. (Gleiches gilt für Blechstempelungen).

Wir empfehlen daher den Verzicht auf solche Beschriftungen und weisen darauf hin, dass für durchscheinende Schriftzüge grundsätzlich kein Nachbesserungsanspruch besteht.

Q4 – Oberflächenqualitäten

Oberflächenqualitäten

In der Pulverbeschichtung können oft Missverständnisse in den Oberflächenqualitäten vorliegen.

Auszug aus der GSB Norm für Pulverbeschichtungen nach der wir arbeiten:

Der Betrachtungsabstand mit unbewaffnetem Auge zum zu beurteilenden Objekt liegt im Innenbereich bei 3 Meter und im Außenbereich bei 5 Metern.

Die Industrielle Pulverbeschichtung kann keine Oberflächenqualitäten liefern, wie Sie es von einer Autolackiererei her gewohnt sind. (Lackierung im staubfreien Raum ). Aber sie ist aufgrund dieses Kompromisses natürlich erheblich günstiger.

In diesem Unternehmen werden bis zu 8 Filmstörungen je Quadratmeter Lackfläche bei einem Betrachtungsabstand von 50 cm toleriert. Dies können Nadelstiche, Krater und Dreckeinschüsse sein. Diese begründen jedoch keinen Mangel der Lackfläche und auch keinen Reklamationsanspruch.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend Ihre Kunden darauf hinzuweisen, das er für seine Wareneingangskontrolle keine Qualitätsansprüche entwickelt, die das Verfahren der Industriellen Pulverbeschichtung nicht leisten kann.

Sollte Ihr Kunde der Meinung sein, dass o.g. Toleranzgrenze für Ihn nicht ausreichend sei, so empfehlen wir die Lackierung mit Nasslacken.

Q5 – Abklebe- und Abdeckarbeiten

Abklebe- und Abdeckarbeiten auf pulverbeschichteten Oberflächen

Abklebe- und Abdeckarbeiten von pulverbeschichteten Bauteilen z.B Fensterbänke, Bleche, Geländer usw. haben ausschließlich durch Oberflächenschutzfolien zu erfolgen, welche speziell für diesen Zweck entwickelt und freigegeben wurden. Gerne geben wir eine Empfehlung ab!

Der Einsatz von Klebebändern jeder Art sowie Kunststofffolie führen zum Verlust der Garantie. Nachbesserungen von Schäden aufgrund nicht zugelassener Klebebänder lehnen wir generell ab.

Wir weisen darauf hin, das sie verpflichtet, sind Hersteller nachfolgender Gewerke entsprechend zu informieren.

Aus der Praxis:

Beschichtungen auf Bauteilen haben primär die Aufgabe, vor Oxidation zu schützen und ein dekoratives Aussehen zu verleihen. Beschichtungen haben nicht die Aufgabe willkürliche Klebebandattaken zu überstehen. In allen Klebebändern und Kunststofffolien sind Lösungsmittel und Weichmacher vorhanden, welche die Beschichtung bis auf den Grund auflösen können. Bei Entfernung der Klebebänder kann dies zur Enthaftung des erweichten Lackfilms führen.

Hier gilt das Verursacherprinzip, wer abklebt, haftet für Schäden, da jeder Abklebende dazu verpflichtet ist, eine Klebeprobe zu erstellen und zu beurteilen. Im Weiteren ist der Abklebende dazu verpflichtet, sich beim Hersteller der Beschichtung nach geeigneten Abdeckmaterialen zu erkundigen, welche dieser freigegeben hat.

Stellen sie daher sicher, das nur Oberflächenschutzfolien eingesetzt werden. Diese enthalten keine Lösungsmittel und Weichmacher und können der Beschichtung nichts anhaben.

Informieren und kontrollieren sie Ersteller nachfolgender Gewerke. Sie sind zur Informationsweitergabe verpflichtet.

Beachten sie diese Information in Ihrem höchst eigenen Interesse, da wir Reklamationen wegen nicht zugelassener Abdeckmaterialien grundsätzlich und ausnahmslos ablehnen werden.

Q6 – Flachstahl

Beschichtung von Konstruktionen aus Flachstahl

Seit einiger Zeit beobachten wir vermehrt Ausgasungen, Bläschenbildung und Filmstörungen bei der Beschichtung von Konstruktionen aus Flachstahl.

Bis vor einigen Jahren war dieser Effekt ausschließlich bei feuerverzinkten Konstruktionen aus Flachstahl zu beobachten, bei der die o.g. Filmstörungen ausschließlich auf die Wechselwirkung des Siliziumgehaltes des Stahls und der daraus resultierenden Ausbildung einer Palisadenstruktur in der Feuerverzinkung zurückzuführen war. Auch Weißrost wegen unsachgemäßer Lagerung spielte eine entscheidende Rolle bei Filmstörungen

Seit einiger Zeit jedoch sind diese Ausgasungen nicht nur auf die o.g. Effekte sondern auch auf mangelhafte Stahlqualitäten zurückzuführen, da wir vermehrt Filmstörungen auch auf unverzinkten Flachstählen feststellen.

Insbesondere sind warmgewalzte Flachstähle in der Ausbildung von Filmstörungen, auch ohne Feuerverzinkung, auffällig. Diese Filmstörungen werden hierbei u.a. durch Walzfehler oder Lunker im Gefüge des Stahls ausgelöst.

Da wir mangelhafte Materialien in unserer Anlage nicht verbessern können, haben Sie bitte Verständniss dafür, dass wir Feuerverzinkte Konstruktionen aus Flachstahl nur noch und zwar ausschließlich in einer Feinstrukturierten Oberfläche beschichten, um die zu erwartenden Filmstörungen zu kaschieren.

Beachten Sie daher:

Glatte Lackoberflächen bei Flachstählen, verzinkt oder unverzinkt, sind nur noch mit kaltgewalzten bzw. blankgezogenen Halbzeugen zu realisieren. Bei warmgewalzten Halbzeugen empfehlen wir ausschließlich die Verwendung von Feinstrukturieren Pulverlacken.

Das Problem RAL 9006

Im Gegensatz zu allen anderen RAL – Farben ist RAL 9006 nicht standardisiert !

Doch was heißt dies in der Praxis?

Wenn Sie Bauteile in z.B. RAL 3000 bei zwei verschiedenen Beschichtern bestellen, wird durch die bekannte RAL – Norm dafür Sorge getragen, das beide Beschichtungen (abgesehen von vernachlässigbaren Toleranzen) gleich sind.

Bei RAL 9006 Weißaluminium, umgangssprachlich auch ” Silber” genannt, ist dies keineswegs so. (Dies wird auch vom Dachverband der lacktechnischen Industrie in entsprechenden Veröffentlichungen so bestätigt.) Diese Tatsache ist leider nur den wenigsten Auftraggebern ( z.B. Architekten ) bekannt.

Die Tatsache, dass RAL 9006 nicht standardisiert ist, hat nun auf dem Markt der Pulverlackhersteller dazu geführt, das jedes RAL 9006 ” anders” aussieht. Es gibt derzeit Hersteller, die ca. 20 verschiedene RAL 9006 auf Lager haben. Grob klassifizieren lassen sich die diversen Pulverlacke nur noch nach Anwendungsbereich:

Dass heißt: Innen – oder Außenbereich, Decopulver, grifffest oder nicht grifffest, grifffest nur mit transparenter Überbeschichtung, Silber gebondet …. usw!!!

Wir empfehlen daher:

Klären Sie von vornherein mit Ihrem Auftraggeber ab, ob diese Teile zu Vorhandenen passen müssen.

Wir haben uns im Laufe der Zeit auf 20 verschiedene RAL 9006 als Lagerware beschränkt. Davon erhalten Sie von uns jederzeit Musterbleche. Lassen Sie Ihren Auftrag durch Ihren Auftraggeber anhand des Musterbleches schriftlich bestätigen. Sollte eine Erstbeschichtung von uns vorgenommen worden sein, ermitteln Sie anhand unserer Rechnung oder Lieferschein den RAL 9006 Typ.

Sollte der von Ihnen gewünschte Farbton kein Standardfarbton in unserem Hause sein, haben wir mittlerweile eine sehr umfangreiche Sammlung diverser 9006 von fast allen Herstellern zusammengetragen, wir bestellen Ihnen gerne Ihr benötigtes RAL 9006

Wir empfehlen Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen dringend, dem Problem “RAL 9006” die nötige Aufmerksamkeit zu widmen. Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit zur Verfügung.

Weitere wichtige Hinweise

Lasergeschnittene Teile

Wir beobachten seit einiger Zeit eine stetige Zunahme von lasergeschnittenen Bauteilen.

Wir weisen darauf hin, dass die Schnittkanten von Blechteilen, welche mit einer Lasermaschine bearbeitet wurden, mit Oxidschichten behaftet sind. Diese Schichten werden in unserer Vorbehandlungsanlage nicht entfernt. Um eine ausreichende Haftung des Pulverlackes sicherzustellen, empfehlen wir, diese Oxidschichten durch Sandstrahlen bzw. Abreiben mit Schmirgelpapier zu entfernen.

Allgemeiner Hinweis

Es ist bei oben genannten Materialien nicht immer möglich einwandfreie Qualität zu garantieren. Die Beschichtung kann daher nur auf Ihr eigenes Risiko erfolgen, wodurch sich generell ein Nachbesserungsanspruch ausschließt.